Steuersystem In Den Vae

Das Steuersystem der VAE ist für Investoren, Unternehmer und Expats eines der attraktivsten der Welt. Deshalb ist der Staat das Finanz- und Handelszentrum sowohl des Nahen Ostens, als auch der ganzen Welt. Ist das aber alles so ideal?

Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass es in den VAE absolut keine Steuern gibt. Im Vergleich zu anderen Städten weltweit gibt es durchaus keine Einkommenssteuern, keine Steuern auf Kapitalerträge und viele andere gewöhnliche Steuern. Es gibt aber minimale indirekte Steuern oder die Verbrauchsteuer. In diesem Artikel werden wir das Steuersystem der VAE erläutern. Wir werden versuchen, alle Fragen zu Steuern in den VAE im Detail zu beantworten und zeigen auf, wie ein Investor/Unternehmer oder eine Privatperson alle Vorteile des Steuersystems der Emirate nutzen kann.

Das Steuersystem in den VAE

Einer der attraktivsten Aspekte des Steuersystems der VAE ist, dass die Emirate keine Einkommenssteuer (im Vereinigten Königreich beträgt sie 45%) von Arbeitnehmern erheben. Die Ölunternehmen und ausländische Banken sind die Einzigen, die der Körperschaftsteuer unterliegen. Eine Erbschaftssteuer gibt es nicht. Verbrauchsteuern werden nur auf Produkte erhoben, die für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit schädlich sind: Alkohol, Tabak, Energydrinks. Im Jahr 2017 wurde die Federal Tax Authority (Bundessteuerverwaltung) gegründet, um das Steuersystem in den VAE aufrechtzuerhalten. Zudem gibt es in den VAE weder eine Regelung zur Unterkapitalisierung noch eine allgemeine Regel zur Verhinderung von Steuervermeidung. In diesem Fall werden in den VAE ansässige Personen nicht auf internationale Rentenpläne besteuert.

Hinweis! Bemerkenswert ist auch, dass eine der letzten Steuern in den VAE bereits 2018 eingeführt wurde und seitdem auf allen Stufen der Warenlieferkette angewendet wird.

Bundessteuern

Die Steuern, die in den Emiraten auf staatlicher Ebene erhoben werden, sind sehr niedrig - 5% oder sogar 0%. So wie die Einheimischen sind Sie als ein ausländischer Staatsangehöriger von der Zahlung persönlicher Steuern und der Kapitalertragssteuer befreit. Wie bereits erwähnt, beträgt die individuelle Einkommensteuer in den VAE 0%. Deshalb gibt es hier keine Steuerregistrierung und keine sonstigen Verpflichtungen. Dies gilt auch für Freiberufler und Selbstständige, die in den VAE leben.

Sozialversicherungsbeiträge

In den VAE besteht ein Sozialversicherungssystem für Arbeitnehmer aus den VAE und anderen GKR-Ländern (Golf-Kooperationsrat). Arbeitnehmer aus anderen Ländern sind in den VAE nicht sozialversicherungspflichtig, und die Beiträge richten sich nach den Bestimmungen der Sozialversicherung ihres jeweiligen Heimatlandes. In den meisten Emiraten beträgt der Beitrag 17,5% des Bruttolohns des Beschäftigten. Von diesem Prozentsatz werden 5% vom Arbeitnehmer und die restlichen 12,5% vom Arbeitgeber gezahlt. In Abu Dhabi ist der Satz mit 20% höher, wovon 15% vom Arbeitgeber zu entrichten sind.

Nach dem Arbeitsrecht der VAE, hat ein ausländischer Staatsangehöriger nur Anspruch auf eine Leistung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn er mindestens ein Jahr lang bei einem Unternehmen im Emirat gearbeitet hat. Diese Leistung wird vom Arbeitgeber gezahlt und berechnet sich aus 21 Tagen pro Jahr des Grundgehalts für die ersten 5 Jahre der Tätigkeit. Für jedes weitere Jahr beträgt der EOSB (End of Service Benefit) dann 30 Tage pro Jahr des Grundgehalts des Arbeitnehmers und darf den Betrag von mehr als zwei Jahresgehältern nicht überschreiten.

Körperschaftsteuer

Nur Öl- und Gasunternehmen unterliegen in den VAE einer Körperschaftsteuer von 55%. In diesem Fall gilt die folgende Steuerregelung:

  • 0% - auf Einkommen unter AED 1 Mio. (USD 272,000)
  • 10% - bis zu AED 2,000,000 (USD 545,000)
  • 20% - bis zu AED 3,000,000 (USD 817,000)
  • 30% - bis zu AED 4,000,000(USD 1,090,000)
  • 40% - bis zu AED 5,000,000 (USD 1,300,000)
  • 55% - bei einem Einkommen von über AED 5 000,000 (USD 1,300,000)

Investoren, die ein Unternehmen gründen möchten und nicht in den VAE ansässig sind, müssen über eine ständige Betriebsstätte in den Emiraten verfügen, beispielsweise eine Niederlassung. Solche Unternehmen sind formell steuerpflichtig, und da die Besteuerung in den Arabischen Emiraten je nach Territorium bestimmt ist, hängt der Steuersatz vom jeweiligen Emirat ab. Sobald eine Filiale einer ausländischen Bank in den VAE registriert ist, wird das Unternehmen normalerweise mit einer Steuer von 20% belastet.

Es gibt jedoch Freihandelszonen in verschiedenen Emiraten. Sie alle haben ihre eigenen Regeln und Vorschriften, und manchmal bieten sie sogenannte Steuerbefreiungen für die Unternehmen, die sich in dieser Freihandelszone befinden, für einen Zeitraum von 15 bis 50 Jahren. Dies kann verlängert werden.

Doppelbesteuerung

Von Doppelbesteuerung spricht man, wenn von demselben Steuerpflichtigen in zwei Ländern dieselbe Steuer erhoben wird. Daher haben die VAE so genannte Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 130 Ländern abgeschlossen, einschließlich des Vereinigten Königreichs. Bürger der Vereinigten Staaten sind jedoch verpflichtet, Steuern an die US-Regierung zu zahlen. Deswegen müssen sie jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Alle Steuern müssen bis zum 15. Juni gezahlt werden, oder bis zum 15. Oktober, wenn Sie eine Verlängerung gewährt bekommen. Auch wenn Sie Vermögen bei einer ausländischen Bank haben, müssen Sie ein FinCEN-Formular 114 (FBAR) ausfüllen und bis zum 30. Juni einreichen.

Im Mai 2021 haben die VAE mit Israel ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Dies ist das erste Abkommen mit einem GKR-Land. Das Doppelbesteuerungsabkommen zielt auf die Verbesserung des Austauschs von Waren, Dienstleistungen und Kapital ab. Es soll die Hürden des freien Handelsverkehrs und Investitionen beseitigen und Entwicklungsziele fördern. Es wird zu der Förderung der Entwicklungsziele der VAE und zur Diversifikation der Einkommensquellen des Landes beitragen.

Im Allgemeinen können viele Investitions-/Privatunternehmen, öffentliche Unternehmen sowie Lufttransport-Unternehmen usw. die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens nutzen. Der Zweck dieses Abkommens ist die Förderung des Austauschs von Waren/Dienstleistungen aus anderen Ländern sowie die Beseitigung zusätzlicher Steuern und die Diversifizierung des nationalen Einkommens der VAE.

Steuerlicher Wohnsitz

Ein ausländischer Staatsangehöriger kann eine Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit für ein Unternehmen vom Finanzministerium nur dann erhalten, wenn das Unternehmen in den VAE registriert ist und in den Emiraten geleitet wird. Darüber hinaus muss das Unternehmen alle Anforderungen des Finanzministeriums der VAE erfüllen. Dazu gehören auch die relevanten Steuerabkommen (z.B. zur Vermeidung der Doppelbesteuerung).

Sie haben auch die Möglichkeit die steuerliche Ansässigkeit des Unternehmens online unter tax.gov.ae zu beantragen. Für die Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit in den VAE müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:

  • Das Unternehmen muss mindestens ein Jahr lang bestehen.
  • Eine gültige kommerzielle Lizenz.
  • Das behördlich beglaubigte Gründungsdokument.
  • Gültiger Mietvertrag.
  • Kopien des Reisepasses des Geschäftsführers der Firma einschließlich des Aufenthaltsvisums für die VAE und dieEmirates ID.
  • Antragsschreiben des Unternehmens.
  • Kontoauszüge des Bankkontos der Firma für die letzten 6 Monate.
  • Geprüfte Jahresabschlüsse über die finanzielle Lage des Unternehmens (beglaubigte Kopie).
  • Die Organisationsstruktur des Unternehmens (nicht für Einzelunternehmen).
  • Steuererklärungen (falls vorhanden) des Landes, in dem die Dokumente eingereicht werden sollen.
  • Die Gebühr beträgt AED 10,000 (USD 2,700) und zusätzlich AED 3,000(USD 817) für die E-Payment-Karte (E-Dirham).
  • Die Ausstellungsdauer der Bescheinigung beträgt 1-3 Wochen.

Wichtig: Offshore-Unternehmen können diese Bescheinigung nicht beantragen, da sie im Doppelbesteuerungsabkommen nicht berücksichtigt sind.

Privatpersonen müssen folgende Dokumente vorlegen:

  • Kopien von Reisepässen und den Seiten des gültigen VAE-Aufenthaltsvisums, Emirates ID.
  • Beglaubigte Kopie eines gültigen Mietvertrags mit der Adresse des Wohnsitzes in den VAE oder eine Eigentumsbescheinigung, wenn Sie eine eigene Immobilie besitzen.
  • Antragsschreiben der Privatperson.
  • Persönlicher Kontoauszug der letzten 6 Monate als Nachweis für ein Einkommen aus den VAE.
  • Beglaubigtes Zertifikat zur Bestätigung der Einkommensquelle.
  • Bescheinigung des Geldgebers über die Person und ihre Einkommensquelle.
  • Eine Bescheinigung der Generaldirektion für auswärtige Angelegenheiten und Aufenthalt, die die Anzahl der Tage bestätigt, die der Einwohner in den VAE verbracht hat.
  • Falls vorhanden, Steuererklärungen des Landes, in dem die Dokumente eingereicht werden sollen.
  • Die staatliche Gebühr beträgt AED 2,000 (USD 545) und die Gebühr für die E-Zahlungskarte (E-dirham) AED 3,000 (USD 817).
  • Die Bearbeitungsdauer beträgt 1-3 Wochen.

Hinweis! Sie müssen das Zertifikat beglaubigen lassen, um es außerhalb der VAE verwenden zu können. Dazu müssen Sie sich an das Außenministerium der VAE wenden, wo das Verfahren etwa USD 50 kosten wird. Danach müssen Sie sich auch an die Botschaft Ihres eigenen Landes wenden. Hier können die Kosten für das Verfahren je nach Land sehr individuell sein.

Zusätzlich muss sich der Expat mindestens 180 Tage pro Jahr in den VAE aufhalten.

Staatliche/regionale Steuern

Einer der Vorteile des Steuersystems der VAE sind die so genannten Freihandelszonen. In den VAE gibt es insgesamt mehr als 40 Zonen, die sich in jedem der 7 Emirate befinden. Sie haben besondere Steuer-, Zoll- und Einfuhrregelungen, sodass Unternehmen zu 100% von Einfuhr- und Ausfuhrsteuern befreit sind.

Es ist erwähnenswert, dass die Aktienübertragung eines in der Jebel Ali Free Zone ansässigen Unternehmens, das Immobilien in Dubai besitzt, von der Grunderwerbsteuer befreit ist, obwohl die Jebel Ali Free Zone alle zuvor genannten Vorteile bietet.

Tourismusgebühren in den VAE

In den VAE können die folgenden Steuern in verschiedenen touristischen Einrichtungen erhoben werden:

  • 10% Steuer auf den Zimmerpreis
  • 10% Servicegebühr
  • 10% Gemeindegebühren
  • Stadtsteuer - von 6 bis 10%
  • 6% Tourismusgebühr

Die Tourismus-Dirham-Gebühr wurde im Jahr 2014 in Dubai eingeführt. Hotels, Hotel Apartments, Gast- und Ferienhäuser verlangen abhängig vom jeweiligen Hotel zwischen AED 7 und AED 20 pro Zimmer und Nacht. Ein-Sterne-Hotels verlangen AED 7 (USD 1,91), Zwei- und Drei-Sterne-Hotels - AED 10 (USD 2,72), Vier-Sterne-Hotels - AED 15 (USD 4,10) und AED 20 (USD 5,45) für Fünf-Sterne-Hotels. Seit 2016 erheben die Hotels in Abu Dhabi eine Gebühr von 4% der Hotelzimmer-Rechnung und AED 15 (USD 4,10) pro Zimmer und Nacht.

Seit November 2018 können Touristen und Besucher der VAE von einer Mehrwertsteuerrückerstattung für die im Land getätigten Einkäufe profitieren. Dies kann über das elektronische System der Bundessteuerbehörde durchgeführt werden. Für die Rückerstattung gibt jedoch bestimmte Bedingungen:

  • Die Waren müssen bei einem Einzelhändler gekauft werden, der an der "Steuererstattungsregelung für Touristen" teilnimmt;
  • Die Waren müssen Teil des Rückerstattungssystems der Bundessteuerbehörde sein;
  • Der Käufer muss die Absicht haben, die VAE mit den gekauften Waren innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum des Erwerbs zu verlassen.

Steuern auf Waren und Dienstleistungen (MwSt.)

In den VAE gibt es zwei Arten von Waren- und Dienstleistungssteuern - die Mehrwertsteuer und die Verbrauchssteuer. Während bei der einen Steuer relativ niedrige 5% erhoben werden, sind bei der anderen zwischen 50% und 100% des Wertes einer Ware oder Dienstleistung zu entrichten. Sie müssen jedoch wissen, ob Ihr Unternehmen für eine der beiden Steuerarten in Frage kommt.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer existiert in über 180 Ländern weltweit und wird auf den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen erhoben. In den VAE wurde diese Art der Steuer erst am 1. Januar 2018 eingeführt. Die Registrierung eines Unternehmens in den VAE verpflichtet die Firmen zur Zahlung der Mehrwertsteuer in Höhe von 5%.

Unternehmen, deren Lieferungen und Einfuhren von Waren den Wert von AED 375,000 (USD 102,000) pro Jahr übersteigen, sind verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer in den VAE zu registrieren. Erreicht der Umsatz jedoch nur den Wert von AED 188,000 (USD 51,100) pro Jahr, so ist die Registrierung für die Mehrwertsteuer freiwillig. Die Mehrwertsteuer gilt gleichermaßen für alle bei den Steuerbehörden registrierten Unternehmen, die auf dem Festland der VAE und in Freizonen tätig sind. Das Kabinett der VAE kann jedoch eine bestimmte Freizone als "designierte Zone" bezeichnen. In diesem Fall muss die Zone für Steuerzwecke so betrachtet werden, als läge sie außerhalb der VAE.

Unternehmen, die im Land registriert sind, erheben die Mehrwertsteuer im Namen des Staates. Die Verbraucher zahlen 5% Mehrwertsteuer auf den Wert der Waren und Dienstleistungen, die sie in den VAE kaufen. Der Staat erhebt außerdem eine Steuer in Höhe von 5% auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen auf jeder Stufe der Lieferkette von Unternehmen, die für die Mehrwertsteuer registriert sind.

Es gibt jedoch bestimmte Arten von Waren, die der Mehrwertsteuer nicht unterliegen. So hat der Staat im Jahr 2020 einige persönliche Schutzmittel, die während der COVID-19-Pandemie verwendet wurden, von der Mehrwertsteuer befreit - medizinische und textile Masken, chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika.

0% Mehrwertsteuer gilt für:

  • die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen in Länder außerhalb des Golf-Kooperationsrates
  • die Lieferung und Beschaffung von bestimmten See-, Luft- und Landtransportmitteln wie Schiffen und Flugzeugen
  • neu gebaute Wohn-Immobilien, die innerhalb von drei Jahren nach ihrer Errichtung zum ersten Mal bereitgestellt werden
  • Internationale Transportleistungen
  • Edelmetalle wie Gold und Silber
  • die Erbringung bestimmter Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen

Um Ihr Unternehmen für die Mehrwertsteuer zu registrieren, müssen Sie die Website der Bundessteuerbehörde besuchen. Allerdings, um elektronische Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, muss man zuerst ein Konto erstellen oder sich mit einem bereits vorhandenen Konto anmelden. Danach können Sie das MwSt-Antragsformular ausfüllen und Ihre persönlichen Daten eingeben.

Einreichung einer Mehrwertsteuererklärung

Innerhalb von 28 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums müssen Unternehmen, die sich für die Mehrwertsteuer registriert haben, eine "Mehrwertsteuererklärung" bei der Bundessteuerverwaltung einreichen. In der Erklärung wird der Wert der während des Steuerzeitraums getätigten Einkäufe und Lieferungen zusammengefasst. Ein Steuerzeitraum ist ein Zeitabschnitt, für den die Steuer fällig und zu entrichten ist. Es gibt besondere Zeiträume für jede Art von Unternehmen, aber als Standard-Steuerzeitraum gilt Folgendes:

  • vierteljährlich - für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als AED 150 Mio. (USD 40,8 Mio.)
  • monatlich - für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von AED 150 Mio. oder mehr

In der Mehrwertsteuererklärung wird auch die Mehrwertsteuerschuld des Steuerpflichtigen angegeben, d. h. die Differenz zwischen der Mehrwertsteuer, die für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen in einem bestimmten Steuerzeitraum und der auf die Käufe entfallenden Mehrwertsteuer. Übersteigt der Betrag der Ausgangssteuer den Betrag der auf den Käufen angefallenen Vorsteuer, muss die Differenz an die Bundessteuerbehörde gezahlt werden. Übersteigt der Betrag der auf den Käufen anfallenden Steuer den Betrag der Steuer auf Lieferungen, so wird die Ausgangssteuer an den Steuerpflichtigen zurückerstattet. Die Differenz kann auch bei der nächsten Zahlung berücksichtigt werden. Die Mehrwertsteuererklärung muss online über die Website der Bundessteuerverwaltung eingereicht werden.

Verbrauchssteuer

Die Verbrauchssteuer ist eine Art von Steuer, die in den VAE im Jahr 2017 eingeführt wurde. Sie wird auf Produkte erhoben, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädlich sind. Die Verbrauchssteuer gilt für die folgenden Produkte:

  • 50% - für kohlensäurehaltige Getränke und alle Produkte mit Zuckerzusatz oder anderen Süßungsmitteln (gilt nicht für klassische Getränke ohne Zusätze)
  • 100% - für Energydrinks, Tabakwaren, Alkohol, elektronische Rauchgeräte und dessen Flüssigkeiten

Um die Verbrauchssteuer für Unternehmen zu registrieren, müssen Sie die elektronischen Dienste auf der Website der Bundessteuerverwaltung nutzen. Bevor Sie die Steuer beantragen können, müssen Sie sich auf der Website registrieren oder in ein vorhandenes Konto einloggen. Unternehmen, die verpflichtet sind eine Verbrauchssteuerregistrierung zu beantragen, fallen in die folgenden Kategorien:

  • Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in die VAE
  • die Herstellung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, wenn diese für den Konsum in den VAE hergestellt werden
  • die Lagerung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren in den VAE
  • die Person, die für die Verwaltung eines Lagers für verbrauchsteuerpflichtige Waren oder des dafür vorgesehenen Bereichs verantwortlich ist, d.h. der Lagerhalter.

Wenn Sie Ihre Verbrauchsteuererklärung einreichen und der Betrag der abgezogenen Steuer den Betrag der Verbrauchsteuer übersteigt, verbleibt Ihnen ein Überschuss an erstattungsfähiger Steuer. In diesem Fall können Sie eine Rückerstattung der zu viel erstatteten Steuer beantragen. Sie können dies über die Website der Bundessteuerverwaltung tun.

Das Steuersystem der VAE für Ausländer

Die Regierung der Emirate erhebt von niemandem die Einkommensteuer, weder von Bürgern der VAE noch von Ausländern. Das Land hat mit einer Vielzahl von Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, so dass Staatsangehörige dieser Länder die Steuern nicht auf beiden Seiten zahlen müssen. Bürger einiger Länder sind jedoch nach wie vor verpflichtet ihre Schulden nach den Gesetzen ihres Landes zu entrichten, wie z. B. US-Bürger. Einwohner der VAE müssen auch keine Steuern auf internationale Rentenpläne zahlen, da diese im Land nicht besteuert werden.

Steuern auf Eigentum und Vermögen in den VAE

In den VAE gibt es eine Steuer auf den Kauf oder Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Diese Gebühr wird nur einmal pro Immobilienübertragung erhoben. Die Mehrwertsteuer für beide Arten von Immobilien beträgt 5%. Die Steuer wird vom Vertragspreis der Immobilie berechnet und ist am Tag der Übertragung des Eigentums an der Immobilie durch eine Privatperson oder ein Unternehmen an das Grundbuchamt zu zahlen.

Die Gemeindesteuer wird auf die Vermietung von Immobilien erhoben. In den VAE wird diese Steuer hauptsächlich in Höhe von 5% von den Mietern erhoben, es gibt aber auch Ausnahmen. In Dubai beträgt die Steuer 5% für Wohnimmobilien und 10% für Gewerbeimmobilien. In Abu Dhabi wird die Gemeindesteuer von Einwohnern der VAE nicht abgezogen, Ausländer zahlen jedoch 3%. In Schardscha zahlen alle Mieter 2% Steuern.

Erbschaftssteuer

In den VAE gibt es keine Stempelgebühren oder Erbschaftssteuern. Ein Testament wird in der Regel von einem Scharia-Gericht notariell beglaubigt und auf den Namen ausgewählter Berechtigter im Grundbuchamt eingetragen. In Fällen, in denen der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, erfolgt die Vererbung nach den Vorschriften der islamischen Scharia, unabhängig von der Nationalität des Verstorbenen.

Einfuhr - und Ausfuhrsteuern

Im Allgemeinen beträgt die Zollgebühr der VAE auf die Einfuhr von Waren 5% für die meisten Produkte und wird auf der Grundlage der KVF (Kosten, Versicherung und Fracht) berechnet. Die Zollabgaben entsprechen dem allgemeinen GKR-Tarif. Es gibt jedoch Waren, auf die ein Zollsatz von 50% oder sogar 100% erhoben wird - Waren, die der Verbrauchssteuer unterliegen.

Es gibt auch Waren, für die ein Zollsatz von 0% gilt, wie Arzneimittel, landwirtschaftliche Güter und Edelmetalle. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Waren gar nicht besteuert werden. Die Steuer ist zwar da, aber sie liegt bei 0%. Sie müssen trotzdem registriert werden. Waren, die in Freihandelszonen eingeführt werden, sind ebenfalls von Zollabgaben befreit.

Alle zollrelevanten Aktivitäten in den VAE werden von der Bundeszollverwaltung geregelt. Auf Waren, die für den Export bestimmt sind, werden keine Zollgebühren erhoben. Der Steuersatz beträgt 0%, aber sie müssen für die Mehrwertsteuer registriert werden.

Steuerberatung in den VAE

Da es in den VAE kein gemeinsames Steuersystem gibt, müssen verschiedene Einzelheiten beachtet werden. So brauchen Sie beispielsweise keinen Buchhalter zu beauftragen, da es in den VAE keine Einkommensteuer gibt. Für große Unternehmen ist es jedoch empfehlenswert, eine unabhängige Finanzberatung in Anspruch zu nehmen. Einwohner der Nicht-GKR-Länder müssen bedenken, dass in den VAE keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Außerdem ist es wichtig zu beachten, dass die meisten steuerlichen Tätigkeiten in der Bundessteuerverwaltung erledigt werden können.

Zusammenfassung

  • In den VAE gibt es keine Einkommensteuer.
  • Die Körperschaftssteuer wird von Ölunternehmen und ausländischen Banken erhoben.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden von Staatsangehörigen der VAE und Bewohnern der GKR-Länder gezahlt.
  • Die VAE haben mit fast 190 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
  • Es gibt fast 45 Freizonen in den Emiraten, in denen Unternehmen zu 100% von Einfuhr- und Ausfuhrsteuern befreit werden können.
  • Die Tourismus-Dirham-Gebühr gilt seit 2014 für den Tourismussektor.
  • Die Mehrwertsteuer liegt in den VAE bei 5%.
  • Die Verbrauchssteuer beträgt zwischen 55% und 100%.
  • Es gibt keine Erbschafts- und Stempelsteuer in denVAE.
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